intelligentes Messsystem
FAQ Top 10 zum Smart Meter Ausbau
Der Begriff „Smart Meter“ lässt sich mit „intelligente Messtechnik“ ins Deutsche übersetzen. Damit sind neue Stromzähler gemeint. Bis Ende 2032 sieht der Gesetzgeber den flächendeckenden Einbau intelligenter Messtechnik (iMSys) in allen deutschen Haushalten und Gewerbebetrieben ab 6.000 kWh Jahresverbrauch vor. Deutschland ist damit Teil des europäischen Projektes zur Umsetzung der Energiewende.
Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Die zentralen Herausforderungen unseres Stromnetzes sind, Ihnen sowohl jederzeit Strom in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen als auch das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch zu halten. Ein Stromnetz funktioniert nur dann, wenn so viel eingespeist wird, wie auch verbraucht wird. Mit der Zunahme der Nutzung regenerativer Energien, z. B. aus Sonne und Wind, ist dies nicht mehr so einfach möglich. Strom wird erzeugt, wenn der Wind weht oder die Sonne scheint, unabhängig davon ob zum gleichen Zeitpunkt eine entsprechende Nachfrage besteht oder nicht. Um diese Herausforderung meistern zu können, muss unser Stromnetz intelligenter werden. Die Einführung intelligenter Messtechnik ist ein Baustein auf dem Weg zum intelligenten Stromnetz der Zukunft, dem sogenannten „Smart Grid“, und auch notwendig für die Transformation hin zu einer kohlenstoffärmeren Zukunft.
Intelligente Messtechnik ist elementar für eine energiesichere Zukunft. So wird ein effizienteres, umweltfreundlicheres und intelligenteres Energiesystem mit intelligenten Netzen möglich. Das heißt, dass der Strom immer da hin kann, wo er gerade benötigt wird. Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) wurde eine volkswirtschaftliche Betrachtung in Form einer Kosten-NutzenAnalyse durchgeführt. Diese Analyse bildet die Grundlage für das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“. Die Verbraucher sollen gemäß der Kosten-Nutzen-Analyse in vielfacher Hinsicht profitieren: Zum einen erhalten sie eine präzise Visualisierung ihres Verbrauchsverhaltens, was zu energiesparendem Verhalten motiviert. Zum anderen können Verbraucher Stromtarife abschließen, die besser zum individuellen Verbrauchsverhalten passen und so die Stromkosten senken. Auch Tarife mit wirtschaftlichen Anreizen zu Verbrauchsverlagerungen sind möglich (sog. variable Tarife). Schließlich entfällt durch intelligente Messsysteme eine Vor-Ort-Ablesung. Unerwünschte Störungen durch Ableser oder Ablesekarten gehören hier der Vergangenheit an. Darüber hinaus stehen die Verbrauchsdaten stichtagsgenau zur Verfügung, z. B. zum Jahreswechsel oder bei einem Ein-/Auszug.
Mit „Einspeiser“ sind alle Haushalte oder Unternehmen gemeint, die selbst Strom oder Wärme produzieren und diese Energie in das Strom- bzw. Wärmenetz einspeisen. Wer beispielsweise eine Solarstromanlage auf dem Dach hat, der speist seinen Strom in der Regel auch ins öffentliche Stromnetz ein und ist damit ein Einspeiser. Durch die steigende Anzahl privater Einspeiser wird es immer wichtiger, die Einspeisungen und Entnahmen aus dem Stromnetz zeitgenau überblicken zu können, um Engpässe oder Überlastungen durch gezielte Steuerung vermeiden zu können.
Durch die zunehmenden Schwankungen im Stromnetz muss dieses so gesteuert werden, dass es nicht zusammenbricht und zu Stromausfällen kommt. Dabei kann einerseits das Netz selbst gesteuert werden, um das Stromnetz vor Überlastung zu schützen. Mit Steuerung ist aber auch die Zu- oder Abregelung Einspeisern wie Photovoltaik- oder Windkraftanlagen oder großen Verbrauchern gemeint. In Situationen, wenn das Stromnetz keinen Strom mehr aufnehmen kann, weil es sonst zusammenbrechen würde, kann es notwendig sein, solche Erzeugungsanlagen technisch zu begrenzen. Darüber hinaus kann Steuerung im Ernstfall bedeuten, dass beispielsweise große Verbraucher wie beispielsweise Kühlhauser zugeschaltet werden, damit überschüssiger Strom die Netzte nicht überlastet und Erneuerbare Energieanlagen nicht abgeregelt werden müssen.
Großbritannien, Österreich, Italien, Schweden, die Niederlande, die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Neuseeland gehören zu den Ländern, die bereits intelligente Messtechnik nutzen. In den meisten anderen EU-Ländern läuft derzeit der Smart Meter Rollout.spätestens 2032 eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys). Dies ist vom Gesetzgeber im „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ geregelt, welches im September 2016 in Kraft getreten ist.
Großbritannien, Österreich, Italien, Schweden, die Niederlande, die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Neuseeland gehören zu den Ländern, die bereits intelligente Messtechnik nutzen. In den meisten anderen EU-Ländern läuft derzeit der Smart Meter Rollout.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist für den Betrieb, Wechsel und die Ablesung des Stromzählers verantwortlich. In der Regel ist dies der Betreiber von Energieversorgungsnetzen, solange und soweit er seine Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb nicht nach §§ 41, 43 MsbG auf ein anderes Unternehmen übertragen hat, oder jedes Unternehmen, das die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb nach § 43 MsbG übernommen hat. Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist also kraft Gesetzes zunächst der Anschlussnetzbetreiber und damit in der Regel der Verteilernetzbetreiber, in dessen Netz sich die jeweilige Messstelle befindet. Auch der Netzbetreiber eines nicht der allgemeinen Versorgung dienenden Energieversorgungsnetzes, beispielsweise eines geschlossenen Verteilernetzes nach § 110 EnWG, ist zunächst grundzuständiger Messstellenbetreiber. Lediglich der Betreiber einer (auch ausgedehnten) Kundenanlage nach § 3 Nr. 24 a oder 24b EnWG ist nicht von vorneherein Messstellenbetreiber.
Nein, das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gibt in erster Linie Regeln für die Messung im Strombereich für Verbrauch bzw. Bezug und Einspeisung vor. Es ändert auch die Vorgaben für die Messung im Gasbereich, allerdings deutlich reduzierter. Keine Regelungen trifft das Gesetz zur Messung von Wasser und Fernwärme. Die Vorgaben können sich aber praktisch auf die Untermessung dieser Sparten auswirken, wenn Anschlussnehmer sich entschließen, die Messung aller Sparten in einer Liegenschaft zu bündeln (§ 6 MsbG). Werden weitere Messeinrichtungen anderer Sparten in das intelligente Messsystem eingebunden, müssen sie diesbezüglich die Anforderungen des MsbG erfüllen.
Der englische Begriff „Smart Meter“ wird im deutschen Gesetz nicht verwendet. Stattdessen unterscheidet man hier zwischen „modernen Messeinrichtungen“ (mME) und „intelligenten Messsystemen“(iMSys), welche beide unter den Sammelbegriff „intelligente Messtechnik“ fallen. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie sich durch das gesamte Gesetz zieht und Auswirkungen auf den Umfang der Geräte, deren Funktionen und Kosten hat. Die Begriffe sind in § 2 in den Nummern 7 und 15 des Messstellenbetriebsgesetzes (als Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende) definiert. In diesem Dokument sind mit „Smart Meter“ die beiden Varianten intelligenter Messtechnik gemeint. Der Smart Meter Rollout umfasst sowohl die Inbetriebnahme von modernen Messeinrichtungen wie auch von intelligenten Messsystemen. „Intelligente Messsysteme“ bestehen aus einer Kombination aus elektronischem Zähler und einem sogenannten Smart Meter Gateway. Das Gateway ist eine Kommunikationseinheit für die Fernauslesung. „Moderne Messeinrichtungen“ werden nicht fernausgelesen, verfügen aber ebenfalls über ein digitales Display zur Ablesung der aktuellen Verbrauchsdaten. Diese beiden neuen Zählerarten ersetzen in den nächsten Jahren in allen Gebäuden in ganz Deutschland die traditionellen, schwarzen Ferraris-Zähler und die bisherigen elektronischen Zähler.

