rueckwirkende-an-und-abmeldungen-rebuilt

Wichtige Information

Rückwirkende An- und Abmeldungen

Wichtige Änderungen bei An- und Abmeldungen

Ab dem 6. Juni 2025 gilt die neue rechtliche Vorgabe, dass Stromverträge immer im Voraus an- oder abgemeldet werden müssen. Das bedeutet, das rückwirkende An- und Abmeldungen dann nicht mehr zulässig sind.

Bislang war es möglich, An- und Abmeldungen mit einem Datum in der Vergangenheit durchzuführen – beispielsweise, wenn ein Umzug nicht rechtzeitig gemeldet wurde. Diese Möglichkeit entfällt nun.
Mit der neuen Regelung sollen die Prozesse im Energiemarkt vereinheitlicht und mehr Transparenz geschaffen werden. Dies trägt dazu bei, Unstimmigkeiten bei Abrechnungen zu vermeiden und eine korrekte Zuordnung der Verbrauchszeiträume sicherzustellen.
Um Verzögerungen und mögliche Zusatzkosten zu vermeiden, teilen Sie uns bitte Ihre Umzüge, Kündigungen, Neuanmeldungen oder Abmeldungen so früh wie möglich mit, jedoch mindestens fünf Werktage vor Ihrem gewünschten Termin.
Nutzen Sie unser Online-Formular auf der Website für eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle relevanten Daten vollständig angegeben sind, damit Ihre Anfrage reibungslos und fristgerecht bearbeitet werden kann.