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Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung Erdgas

für Nicht-Haushaltskunden

Ersatzversorgung mit Erdgas in Niederdruck und Ersatzbelieferung in Mitteldruck für Nicht-Haushaltskunden

Für den Fall, dass Ihr aktueller Versorger kein Erdgas mehr liefert, springt die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH als ihr zuständiger Grundversorger automatisch und sofort für Sie ein. Sie können sicher sein, dass Ihr Unternehmen von uns zuverlässig mit Erdgas versorgt wird. Für die Ersatzversorgung gelten neben den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Energie aus dem Niederdrucknetz (GasGVV), die Ergänzenden Bedingungen der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH zur GasGVV vom 01.03.2018.

Ersatzversorgung Gas für Nicht-Haushaltskunden in Niederdruck

Sofern Nicht-Haushaltskunden über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Energieliefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als von dem Unternehmen geliefert, das nach § 36 EnWG zur Energielieferung berechtigt und verpflichtet ist (§ 38 EnWG). Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzenergieversorgung (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EnWG).
Sofern kein Preisunterschied zwischen der Ersatzversorgung und der Grundversorgung besteht, gelten für die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung die Preise der Grundversorgung.
Sofern kein Preisunterschied zwischen der Ersatzversorgung und der Grundversorgung besteht, gelten für die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung die Preise der Grundversorgung.

Gaspreise für die Ersatzversorgung / Ersatzfolgeversorgung in Niederdruck von Nicht-Haushaltskunden (ohne Leistungsmessung)

Netzgebiet nvb1
Allgemeiner Preis in der Ersatzversorgung (netto)
Beschaffungskosten (netto)
Gültigkeitszeitraum
netto
Cent/kWh
Cent/kWh
01.01.2023 – 28.02.2023
130,59
13,97
10,00
01.12.2022 – 31.12.2022
130,59
18,80
14,84
01.11.2022 – 30.11.2022
130,59
16,35
12,38
01.10.2022 – 31.10.2022
130,59
24,25
20,29
01.09.2022 – 30.09.2022
130,59
31,16
29,32
01.08.2022 – 31.08.2022
130,59
25,57
22,23
01.08.2022 – 14.08.2022
130,59
10,96
3,56
Netzgebiet Westnetz1
Allgemeiner Preis in der Ersatzversorgung (netto)
Beschaffungskosten (netto)
Gültigkeitszeitraum
netto
Cent/kWh
Cent/kWh
01.01.2023 – 28.02.2023
130,59
14,90
10,00
01.12.2022 – 31.12.2022
130,59
19,73
14,84
01.11.2022 – 30.11.2022
130,59
17,28
12,38
01.10.2022 – 31.10.2022
130,59
25,18
20,29
01.09.2022 – 30.09.2022
130,59
32,09
29,32
15.08.2022 – 31.08.2022
130,59
26,50
22,23
01.08.2022 – 14.08.2022
130,59
11,64
3,56

1 Die betreffenden Städte/Gemeinden finden Sie in der Transparenten Tarifdarstellung der Grundversorgung

Gaspreise für die Ersatzversorgung / Ersatzfolgeversorgung in Niederdruck von Nicht-Haushaltskunden (mit Leistungsmessung)

Energiepreis (netto) in ct/kWh
Grundpreis (netto) in Euro pro Monat
Gültigkeitszeitraum
Verteilnetz nvb
Verteilnetz Westnetz
Verteilnetz nvb
Verteilnetz Westnetz
01.01.2023 
10,00
10,00
125,00
125,00
01.12.2022 – 31.12.2022
14,84
14,84
125,00
125,00
01.11.2022 – 30.11.2022
12,38
12,38
125,00
125,00
01.10.2022 – 31.10.2022
20,29
20,29
125,00
125,00
01.09.2022 – 30.09.2022
29,32
29,32
125,00
125,00
15.08.2022 – 31.08.2022
22,23
22,23
125,00
125,00
01.01.2022 – 14.08.2022
12,18
12,18
125,00
125,00

Die Preise für die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden (Niederdruck) verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlich festgelegter Höhe  (zurzeit 19%), staatlich gesetzter oder regulierter weiterer Preisbestandteile (Energiesteuer, Bilanzierungsumlage, Konzessions­abgabe, CO2-Bepreisung, Gasspeicherumlage sowie Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung). Die Abrechnung erfolgt monatlich.

Ersatzbelieferung Gas für Nicht-Haushaltskunden in Mitteldruck

Kunden, die Energie in Mitteldruck beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Energieliefervertrag zugeordnet werden kann, bietet die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH die Möglichkeit an, im Rahmen einer sogenannten Ersatzbelieferung (analog der Ersatzversorgung, § 38 EnWG) mit Energie zu beliefern. Die Belieferung im Rahmen der Ersatzbelieferung setzt jedoch den Abschluss eines individuellen Sonder­vertrages voraus.

Ab dem 1. Januar 2022 gelten im Grundversorgungsgebiet der Nordhorner Versorgungsbetriebe die folgenden Gaspreise für Nicht-Haushaltskunden in der Ersatzbelieferung (in Mitteldruck). Der Energiepreis wird monatlich mit folgender Preisformel ermittelt und die Variablen unten auf dieser Seite veröffentlicht: 
Grundpreis je Zähler und Monat in Euro (netto)
Energiepreis in Cent je kWh (netto)
150
= (0,23 x Base* + 0,85 x Peak*) / 10 + 12,20

*Base: Abrechnungspreis des vorletzten Handelstages für den Liefermonat des Börsenhandelsproduktes der Energiebörse EEX „EEX German Power Future Baseload Monat“
*Peak: Abrechnungspreis des vorletzten Handelstages für den Liefermonat des Börsenhandelsproduktes der Energiebörse EEX „EEX German Power Future Peakload Monat“

Preisentwicklung auf Basis der Preisformel

Liefermonat
vorletzter Handelstag
Powernext THE Euro/MWh
Energiepreis in Cent je kWh (netto)
Grundpreis je Zähler und Monat (netto)
Dezember 2025
27.11.2025
30,546
8,855
150,00
November 2025
30.10.2025
32,250
9,025
150,00
Oktober 2025
29.09.2025
32,784
9,078
150,00
September 2025
28.08.2025
32,263
9,026
150,00
August 2025
30.07.2025
35,679
9,368
150,00
Juli 2025
27.06.2025
34,413
9,241
150,00
Juni 2025
28.05.2025
37,438
9,544
150,00
Mai 2025
29.04.2025
32,815
9,082
150,00
April 2025
28.03.2025
41,605
9,961
150,00
März 2025
27.02.2025
45,941
10,394
150,00
Februar 2025
30.01.2025
52,343
11,034
150,00
Januar 2025
27.12.2024
48,800
10,680
150,00

Werden keine Abrechnungspreise für diesen Tag veröffentlicht, wird die jeweils letztmögliche Notierung herangezogen.

Die Preise für die Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden (RLM, Mittelspannung) verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlich festgelegter Höhe (zurzeit 19%), staatlich gesetzter oder regulierter weiterer Preisbestandteile (Stromsteuer, Konzessions­abgabe, Umlagen und Aufschläge, Netzentgelte sowie Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung). Die Abrechnung erfolgt monatlich.

Letztverbraucher sind natürliche und juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch (auch Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile sowie Strombezug für Landstromanlagen) kaufen (§ 3 Nr. 25 EnWG).

Haushaltskunden sind diejenigen Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen (§ 3 Nr. 22 EnWG).

Nicht-Haushaltskunden sind diejenigen Letztverbraucher, die Energie für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.