Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung Strom
für Nicht-Haushaltskunden
Ersatzversorgung mit Strom in Niederspannung und Ersatzbelieferung in Mittelspannung für Nicht-Haushaltskunden
Für den Fall, dass Ihr aktueller Versorger keinen Strom mehr liefert, springt die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH als ihr zuständiger Grundversorger automatisch und sofort für Sie ein. Sie können sicher sein, dass Ihr Unternehmen von uns zuverlässig mit Strom versorgt wird. Für die Ersatzversorgung gelten neben den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV), die Ergänzenden Bedingungen der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH zur StromGVV vom 01.03.2018.
Ersatzversorgung Strom für Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung
Sofern Nicht-Haushaltskunden über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Energieliefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als von dem Unternehmen geliefert, das nach § 36 EnWG zur Energielieferung berechtigt und verpflichtet ist (§ 38 EnWG). Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzenergieversorgung (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EnWG).
Sofern kein Preisunterschied zwischen der Ersatzversorgung und der Grundversorgung besteht, gelten für die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung die Preise der Grundversorgung.
Strompreise für die Ersatzversorgung / Ersatzfolgeversorgung in Niederspannung von Nicht-Haushaltskunden (ohne Leistungsmessung)
Ist kein Preis in der Tabelle für den aktuellen Monat aufgeführt, gilt der Grundversorgungspreis.
Allgemeiner Preis in der Ersatzversorgung (netto)
Beschaffungskosten (netto)
Allgemeiner Preis in der Ersatzversorgung (netto)
Beschaffungskosten (netto)
1 Die betreffenden Städte/Gemeinden finden Sie in der Transparenten Tarifdarstellung der Grundversorgung
Strompreise für die Ersatzversorgung / Ersatzfolgeversorgung in Niederspannung von Nicht-Haushaltskunden (mit Leistungsmessung)
Energiepreis (netto) in ct/kWh
Grundpreis (netto) in Euro pro Monat
Die Preise für die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden (Niederspannung) verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlich festgelegter Höhe (zurzeit 19%), staatlich gesetzter oder regulierter weiterer Preisbestandteile (Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und Aufschläge, Netzentgelte sowie Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung). Die Abrechnung erfolgt monatlich.
Ersatzbelieferung Strom für Nicht-Haushaltskunden in Mittelspannung
Kunden, die Energie in Mittelspannung beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Energieliefervertrag zugeordnet werden kann, bietet die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH die Möglichkeit an, im Rahmen einer sogenannten Ersatzbelieferung (analog der Ersatzversorgung, § 38 EnWG) mit Energie zu beliefern. Für die Belieferung im Rahmen der Ersatzbelieferung setzt jedoch den Abschluss eines individuellen Sondervertrages voraus.
Ab dem 1. Januar 2022 gelten im Grundversorgungsgebiet der Nordhorner Versorgungsbetriebe die folgenden Strompreise für Nicht-Haushaltskunden in der Ersatzbelieferung (in Mittelspannung). Der Energiepreis wird monatlich mit folgender Preisformel ermittelt und die Variablen unten auf dieser Seite veröffentlicht:
Grundpreis je Zähler und Monat in Euro (netto)
Energiepreis in Cent je kWh (netto)
= (0,23 x Base* + 0,85 x Peak*) / 10 + 12,20
*Base: Abrechnungspreis des vorletzten Handelstages für den Liefermonat des Börsenhandelsproduktes der Energiebörse EEX „EEX German Power Future Baseload Monat“
*Peak: Abrechnungspreis des vorletzten Handelstages für den Liefermonat des Börsenhandelsproduktes der Energiebörse EEX „EEX German Power Future Peakload Monat“
Preisentwicklung auf Basis der Preisformel
Grundpreis (netto) in Euro pro Monat
Energiepreis in Cent je kWh (netto)
Grundpreis je Zähler und Monat (netto)
Werden keine Abrechnungspreise für diesen Tag veröffentlicht, wird die jeweils letztmögliche Notierung herangezogen.
Die Preise für die Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden (RLM, Mittelspannung) verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlich festgelegter Höhe (zurzeit 19%), staatlich gesetzter oder regulierter weiterer Preisbestandteile (Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und Aufschläge, Netzentgelte sowie Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung). Die Abrechnung erfolgt monatlich.
Letztverbraucher sind natürliche und juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch (auch Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile sowie Strombezug für Landstromanlagen) kaufen (§ 3 Nr. 25 EnWG).
Haushaltskunden sind diejenigen Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen (§ 3 Nr. 22 EnWG).
Nicht-Haushaltskunden sind diejenigen Letztverbraucher, die Energie für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.