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Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung Strom

für Nicht-Haushaltskunden

Ersatzversorgung mit Strom in Niederspannung und Ersatzbelieferung in Mittelspannung für Nicht-Haushaltskunden

Für den Fall, dass Ihr aktueller Versorger keinen Strom mehr liefert, springt die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH als ihr zuständiger Grundversorger automatisch und sofort für Sie ein. Sie können sicher sein, dass Ihr Unternehmen von uns zuverlässig mit Strom versorgt wird. Für die Ersatzversorgung gelten neben den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV), die Ergänzenden Bedingungen der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH zur StromGVV vom 01.03.2018.

Ersatzversorgung Strom für Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung

Sofern Nicht-Haushaltskunden über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Energieliefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als von dem Unternehmen geliefert, das nach § 36 EnWG zur Energielieferung berechtigt und verpflichtet ist (§ 38 EnWG). Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzenergieversorgung (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EnWG).
Sofern kein Preisunterschied zwischen der Ersatzversorgung und der Grundversorgung besteht, gelten für die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung die Preise der Grundversorgung.

Strompreise für die Ersatzversorgung / Ersatzfolgeversorgung in Niederspannung von Nicht-Haushaltskunden (ohne Leistungsmessung)

Netzgebiet nvb1
Allgemeiner Preis in der Ersatzversorgung (netto)
Beschaffungskosten (netto)
Gültigkeitszeitraum
netto
Cent/kWh
Cent/kWh
01.01.2023 – 28.02.2023
100,34
36,21
22,13
01.12.2022 – 31.12.2022
100,34
47,76
33,68
01.11.2022 – 30.11.2022
100,34
42,60
28,52
01.10.2022 – 31.10.2022
100,34
50,53
36,45
01.09.2022 – 30.09.2022
100,34
71,12
61,04
01.08.2022 – 31.08.2022
100,34
58,40
44,32
01.08.2022 – 14.08.2022
100,34
29,34
22,91
Netzgebiet Westnetz1
Allgemeiner Preis in der Ersatzversorgung (netto)
Beschaffungskosten (netto)
Gültigkeitszeitraum
netto
Cent/kWh
Cent/kWh
01.01.2023 – 28.02.2023
100,34
36,74
22,13
01.12.2022 – 31.12.2022
100,34
48,29
33,68
01.11.2022 – 30.11.2022
100,34
43,13
28,52
01.10.2022 – 31.10.2022
100,34
51,06
36,45
01.09.2022 – 30.09.2022
100,34
71,65
61,04
15.08.2022 – 31.08.2022
100,34
58,93
44,32
01.08.2022 – 14.08.2022
100,34
30,11
22,93

1 Die betreffenden Städte/Gemeinden finden Sie in der Transparenten Tarifdarstellung der Grundversorgung

Strompreise für die Ersatzversorgung / Ersatzfolgeversorgung in Niederspannung von Nicht-Haushaltskunden (mit Leistungsmessung)

Energiepreis (netto) in ct/kWh
Grundpreis (netto) in Euro pro Monat
Gültigkeitszeitraum
Verteilnetz nvb
Verteilnetz Westnetz
Verteilnetz nvb
Verteilnetz Westnetz
01.03.2023 –
14,21
14,21
125,00
125,00
01.01.2023 – 28.02.2023
22,13
22,13
125,00
125,00
01.12.2022 – 31.12.2022
33,68
33,68
125,00
125,00
01.11.2022 – 30.11.2022
28,52
28,52
125,00
125,00
01.10.2022 – 31.10.2022
36,45
36,45
125,00
125,00
01.09.2022 – 30.09.2022
61,04
61,04
125,00
125,00
15.08.2022 – 31.08.2022
44,32
44,32
125,00
125,00

Die Preise für die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden (Niederspannung) verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlich festgelegter Höhe (zurzeit 19%), staatlich gesetzter oder regulierter weiterer Preisbestandteile (Stromsteuer, Konzessions­abgabe, Umlagen und Aufschläge, Netzentgelte sowie Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung). Die Abrechnung erfolgt monatlich.

Ersatzbelieferung Strom für Nicht-Haushaltskunden in Mittelspannung

Kunden, die Energie in Mittelspannung beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Energieliefervertrag zugeordnet werden kann, bietet die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH die Möglichkeit an, im Rahmen einer sogenannten Ersatzbelieferung (analog der Ersatzversorgung, § 38 EnWG) mit Energie zu beliefern. Für die Belieferung im Rahmen der Ersatzbelieferung setzt jedoch den Abschluss eines individuellen Sonder­vertrages voraus.

Ab dem 1. Januar 2022 gelten im Grundversorgungsgebiet der Nordhorner Versorgungsbetriebe die folgenden Strompreise für Nicht-Haushaltskunden in der Ersatzbelieferung (in Mittelspannung). Der Energiepreis wird monatlich mit folgender Preisformel ermittelt und die Variablen unten auf dieser Seite veröffentlicht:
Grundpreis je Zähler und Monat in Euro (netto)
Energiepreis in Cent je kWh (netto)
150
= (0,23 x Base* + 0,85 x Peak*) / 10 + 12,20

*Base: Abrechnungspreis des vorletzten Handelstages für den Liefermonat des Börsenhandelsproduktes der Energiebörse EEX „EEX German Power Future Baseload Monat“
*Peak: Abrechnungspreis des vorletzten Handelstages für den Liefermonat des Börsenhandelsproduktes der Energiebörse EEX „EEX German Power Future Peakload Monat“

Preisentwicklung auf Basis der Preisformel

Liefermonat
vorletzter Handelstageis
Grundpreis (netto) in Euro pro Monat
Peak Euro/MWh (netto)
Energiepreis in Cent je kWh (netto)
Grundpreis je Zähler und Monat (netto)
Dezember 2025
27.11.2025
98,080
124,010
24,997
150,00
November 2025
30.10.2025
99,960
131,570
25,683
150,00
Oktober 2025
29.09.2025
88,710
105,080
23,172
150,00
September 2025
28.08.2025
86,080
89,580
21,794
150,00
August 2025
30.07.2025
82,030
67,610
19,834
150,00
Juli 2025
27.06.2025
78,230
58,710
18,990
150,00
Juni 2025
28.05.2025
72,380
56,170
18,639
150,00
Mai 2025
29.04.2025
66,320
54,770
18,381
150,00
April 2025
28.03.2025
76,500
67,330
19,683
150,00
März 2025
27.02.2025
93,660
97,850
22,671
150,00
Februar 2025
30.01.2025
126,750
151,250
27,972
150,00
Januar 2025
27.12.2024
120,670
154,260
28,088
150,00

Werden keine Abrechnungspreise für diesen Tag veröffentlicht, wird die jeweils letztmögliche Notierung herangezogen.

Die Preise für die Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden (RLM, Mittelspannung) verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlich festgelegter Höhe (zurzeit 19%), staatlich gesetzter oder regulierter weiterer Preisbestandteile (Stromsteuer, Konzessions­abgabe, Umlagen und Aufschläge, Netzentgelte sowie Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung). Die Abrechnung erfolgt monatlich.


Letztverbraucher sind natürliche und juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch (auch Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile sowie Strombezug für Landstromanlagen) kaufen (§ 3 Nr. 25 EnWG).


Haushaltskunden sind diejenigen Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen (§ 3 Nr. 22 EnWG).


Nicht-Haushaltskunden sind diejenigen Letztverbraucher, die Energie für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.