Sie benötigen einen Zweirichtungszähler
Wer selbst erzeugten Strom nutzen möchte, muss wissen, dass haushaltsübliche, nicht rücklaufgesperrte Stromzähler nur die Menge des aus dem Netz entnommenen Stroms zählen und nicht, wie viel eingespeist wird.
Daher benötigen Sie immer einen Zweirichtungszähler. Denn auch wenn Sie nicht vorhaben, Strom in das öffentliche Verteilungsnetz einzuspeisen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass von Ihnen nicht verbrauchter Strom aus der Plug-In-Anlage in das Netz zurückfließt.
Ihr Messstellenbetreiber muss daher vor der Inbetriebnahme den entsprechenden Stromzähler durch einen Zweirichtungszähler austauschen. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sowie das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)