Wichtige Änderungen bei An- und Abmeldungen
Ab dem 6. Juni 2025 gilt die neue rechtliche Vorgabe, dass Stromverträge immer im Voraus an- oder abgemeldet werden müssen. Das bedeutet, das rückwirkende An- und Abmeldungen dann nicht mehr zulässig sind.
Bislang war es möglich, An- und Abmeldungen mit einem Datum in der Vergangenheit durchzuführen – beispielsweise, wenn ein Umzug nicht rechtzeitig gemeldet wurde. Diese Möglichkeit entfällt nun.