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Umzüge ganz einfach online melden

Über unsere Online-Formulare können Sie ganz einfach Ein- oder Auszüge melden. Für beides benötigen Sie die Zählernummern sowie die abgelesenen Zählerstände.
Achtung: Es gilt eine neue rechtliche Vorgabe, dass Stromverträge immer im Voraus an- oder abgemeldet werden müssen. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr zulässig sind. Bitte teilen Sie uns in Zukunft Ihre Umzüge, Kündigungen, Neuanmeldungen oder Abmeldungen mindestens fünf Werktage vor Ihrem gewünschten Termin mit.